AGB

Gültig in Verbindung mit der Anmeldung der Mitgliedschaft bei
Fitness Bonnaire (im folgenden Fitness Bonnaire genannt)
Juchem-Str.21, 66571 Eppelborn

Änderungen der Öffnungszeiten sowie des Leistungsumfangs bleiben Fitness Bonnaire vorbehalten.

Bei einer Schwangerschaft kann der Vertrag auf Wunsch des Mitglieds für die Dauer von bis zu einem Jahr stillgelegt werden. Für diese Zeit ruhen sämtlich Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.
Während der Ruhezeit kann eine Kündigung nicht erklärt werden. Der Antrag auf Ruhezeit muss immer schriftlich erfolgen.

Die Mitgliedschaft kann für die Dauer einer Erkrankung, nach Vorlage eines fachärztlichen Attests, bis zu zwei Monate des Vertragsjahres beitragsfrei gestellt werden.
Orthopädische Einschränkungen welche ein Aussetzen des Trainings bedingen, bedürfen eines speziellen, ärztlichen Untauglichkeit-Attests, denn Fitness Bonnaire ist unter anderem auf Rehasport ausgelegt. Die beitragsfreie Zeit wird an die Laufzeit des Vertrages angehängt. Das Attest muss rechtzeitig eingereicht werden, da eine rückwirkende Stilllegung nicht möglich ist. Eine Stilllegung ist nur in vollen Monaten möglich.

Will das Mitglied die Mitgliedschaft vorzeitig auflösen, so kann die Mitgliedschaft von einer anderen Person übernommen werden, die noch nicht Mitglied ist.

Bei Umzug von mehr als 30 km Entfernung zu Fitness Bonnaire kann die Mitgliedschaft, bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, vorzeitig aufgelöst werden. Eine entsprechende Umzugs-oder Ummeldebescheinigung muss Fitness Bonnaire vorgelegt werden.

Der Mitgliedsbeitrag kann im Rahmen einer jährlichen Anpassung um 5 % erhöht werden.
(Diese Erhöhung bezieht sich immer auf den Gesamtpreis der Vereinbarung)

Bei Rücklastschriften werden die Stornogebühren der jeweiligen Bank fällig. Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtigt, ein Inkassounternehmen / einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden.

Trainingsabwesenheit und Urlaub entbinden das Mitglied nicht von Zahlungsverpflichtungen.

Die Verlegung der Betriebsstätte von Fitness Bonnaire innerhalb eines Radius von bis zu 10 km Entfernung berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

Insbesondere für Schäden, welche das Mitglied im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage erleidet, haftet weder Fitness Bonnaire noch das Personal.

Nebenarbeiten (Stilllegungen, Kündigungen, Zusatzleistungen, etc.) bedürfen immer der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie vom Kunden und von Fitness Bonnaire unterschrieben sind.

Der Mitgliedsausweis/Transponder ist bei jedem Besuch des Studios mitzubringen und sachgemäß zu benutzen. Der Mitgliedsausweis bzw. Transponder ist nicht übertragbar.
Bei Verlust des Mitgliedsausweis/ Transponder ist für die Neuerstellung eine Schutzgebühr von 10 € zu zahlen. Ohne Mitgliedsausweis/Transponder kein Zutritt.

Es gelten die Regeln der Hausordnung.

Gerichtsstand für die Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht St.Wendel.

Die Geschäftsleitung
Claire Bonnaire